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Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (OII-Germany)


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Zum Dritten Geschlecht

Der Entwurf einer neuen Kategorie um Intergeschlechtlichkeit zu bestimmen, bringt verschiedene Probleme mit sich.
Zunächst: wie sollen wir Intergeschlechtlichkeit definieren? IVIM glaubt, daß es niemals eine klare Definition geben wird und daß es gleichzeitig überhaupt keine Notwendigkeit für eine rechtliche Definition von Intergeschlechtlichkeit gibt.
Wir haben keine klaren Definitionen darüber, was eine Frau und was ein Mann ist - wir nehmen lediglich an, daß dies der Fall ist.

Es ist die Absicht von IVIM zugunsten der Menschenrechte von Intergeschlechtlichen zu arbeiten und Verständnis dafür zu erreichen, daß es nicht nur zwei Geschlechter gibt.

Die Herstellung einer speziellen Kategorie für Intergeschlechtliche könnte zu weiterer Marginalisierung einer Gruppe führen, die wenig verstanden ist.
Unsere juristischen Argumente basieren auf dem Recht jeder Person, ihre eigene Identität innerhalb des Zweigeschlechtersystems festzulegen und vor allem in der Hoffnung darauf, dass es eines Tages für niemanden mehr eine Zuweisungen von Geschlechtskategorien gibt.




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Offizielle Position

Offizielle Position zur medizinischen Praxis:

kind verletzt

Unsere westlichen Gesellschaften basieren auf einem Zwei-Geschlechter-System, das klar zwischen Mann und Frau trennt.  Die willkürliche Unterteilung des biologischen Geschlechtes in nur zwei Kategorien macht sämtliche Geschlechtszuweisungen von Individuen problematisch. Weder die Genitalien noch die Chromosomen helfen uns dabei das „wahre" Geschlecht eines Kindes festzustellen. Ebenfalls sind die Gonaden, der Hormonhaushalt und die inneren Fortpflanzungsorgane des Kindes keine zuverlässigen Merkmale mit denen man das Geschlecht eines Kindes abschließend feststellen könnte. Jedes Kind wird mit einer einzigartigen Kombination dieser Faktoren geboren, daher ist jede Geschlechtszuweisung aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten nur eine bloße Vermutung.

Wir sprechen uns gegen alle chirurgischen Eingriffe an Kindern mit "anders aussehenden" Geschlechtsorganen aus, bei denen keine medizinische Notwendigkeit besteht. Vielmehr befürworten wir, intergeschlechtlichen Kindern das Recht und die Zeit zu geben selber ihre eigene geschlechtliche Identität zu bestimmen um diese dann bei gegebener Zeit anderen mitzuteilen. Ausserdem raten wir Eltern und Spezialisten, die geschlechtliche Identität ihrer Kinder zu respektieren und alles notwendige zu tun, damit ihre Kinder entsprechend ihrer Wahl leben können.

Es ist äußerst wichtig, daß die Eltern, die Ärzte und die Therapeuten für das Wohl des Kinds zuständig sind, die Identität des Kindes respektieren, sobald er_sie seine_ihre eigene sexuelle Identität deutlich mitgeteilt hat. Es sollte alles unternommen werden, um das Kind in seiner Wahl zu unterstützen, ihm in der Pubertät den Zugang zu Hormonen und/oder anderen Behandlungen zu ermöglichen, die notwendig sind, um das Leben des Kindes in dem Geschlecht zu erleichtern, dem es sich zugehörig fühlt.

Wir setzen uns ein für einen Paradigmenwechsel der derzeitigen medizinischen Praxis bezüglich der chirurgischen Eingriffe sowie der Diagnostizierung von "Geschlechtsidentitätsstörungen" bei jenen intergeschlechtlichen Individuen, die sich dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht oder nicht mehr zugehörig fühlen.

Die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen bekräftigt, dass ein intergeschlechtlicher Mensch nur aufgrund der eigenen inneren psychologischen Wahrnehmung sein Geschlecht bestimmen sollte. Diese persönliche Entscheidung bei der geschlechtlichen Verortung sollte ohne medizinische oder staatliche Einmischung geschehen und als grundlegendes Menschenrecht verstanden werden.

 

 




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Diese Seite wurde am 29.05.09 aktualisiert