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Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (OII-Germany)


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Aktuell

Aktuelle Meldungen bei IVIM

Inter* im Deutschem Bundestag
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24.11.2011 zu Inter*

Nach vielen Jahren und vielen verschiedenen Kleinen Anfragen an die jeweilige Bundesregierung nun endlich hoffnungsvolle Bewegung im Deutschen Bundestag.

Video:
http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?legislativePeriod=17&conference=143&agendaItemNumber=10&action=search&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search&destination=search&contentArea=common&isLinkCallPlenar=1
 
Protokoll:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17143.pdf

Internationaler Tag der Solidarität mit intergeschlechtlichen Menschen
Kategorie: Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG zum 8.11.2011

von TransInterQueer e.V. und der Internationalen Vereinigung intergeschlechtlicher Menschen (IVIM)

www.transinterqueer.org • www.intersexualite.de

Internationaler Tag der Solidarität mit intergeschlechtlichen Menschen

Anlässlich des internationalen Tags der Solidarität mit intergeschlechtlichen Menschen am 8. November blicken wir zurück auf ein ereignisreiches Jahr: ...

[mehr...]
Gegendarstellung
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Zu den Unterstellungen von Zwischengeschlecht.org betreffend die erste Berliner Inter*Tagung, die vom 7.-9.10.2011 in Berlin stattgefunden hat (Blogeintrag vom 8.10.2011).


Angesichts wiederholter Unterstellungen und Verleumdungen möchten wir folgendes klarstellen: ...

[mehr...]
Anmeldung zur ersten Berliner Inter*Tagung jetzt möglich
Kategorie: Termine

Zur Anmeldung hier klicken

Liebe Interessierte und Sich-Anmeldende,

folgendes müsst Ihr über die Anmeldung zur Tagung wissen:

[mehr...]
Erstes Internationales Intersex Forum
Kategorie: Pressemitteilung

Pressemitteilung (for english scroll down)

5. September 2011
Brüssel, Belgien

WELTWEIT ERSTES INTERNATIONALES INTERSEX FORUM

In Brüssel fand vom 3. bis 5. September 2011 das weltweit erste internationale Intersex Organisationsforum statt. Dieses historische Ereignis brachte 24 Aktivist_innen von 17 Intersex-Organisationen aller Kontinente zusammen.

[mehr...]
Erste Inter*Tagung in Berlin!
Kategorie: Termine

Beiträge zur ersten Berliner Inter*Tagung gesucht!

Liebe Inter*personen, intergeschlechtliche und intersexuelle Menschen, Hermaphroditen, Zwitter und Herms, Angehörige und Verbündete,

[mehr...]
IVIM Statements bei der Anhörung des Deutschen Ethikrates
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Eingangsstatement des_der Sprecher_in der IVIM Ins A Kromminga anläßlich der Öffentlichen Anhörung des Deutschen Ethikrates zur Situation intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland

 

Statement der IVIM zur Frage der Medizinische Behandlung - Indikation - Einwilligung

 

Verbesserungsvorschläge und Forderungen der IVIM zur Lebensqualität Betroffener und gesellschaftlichen Situation und Perspektiven

[mehr...]
Anhörung des Deutschen Ethikrates Audiomitschnitt
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Anhörung des Deutschen Ethikrates per Audiomitschnitt

Die Anhörung des Deutschen Ethikrates zur Lebenssituation intergeschlechtlicher Menschen  vom 8. Juni 2011 ist per Audiomitschnitten nachzuhören.

Ausserdem steht seit Mittwoch der Online Diskurs zur Verfügung, bis einschließlich Juli 2011 ist jede_r aufgerufen, sich dort aktiv zu beteiligen und mitzudiskutieren!

Das Eingangsstatement von IVIM folgt in Kürze schriftlich. Hier schon mal der Link zum Audiomitschnitt: http://www.ethikrat.org/dateien/audio/anhoerung-11-06-08-kromminga.mp3

 

Anhörung und Dialog des Deutschen Ethikrates zur Situation intergeschlechtlicher Menschen
Kategorie: Termine

Anhörung und Dialog des Deutschen Ethikrates zur Situation intergeschlechtlicher Menschen

Die öffentliche Anhörung des Deutschen Ethikrates findet am 8. Juni 2011 statt. Der Ethikrat bittet Zuhörer_innen um Anmeldung bis zum 5. Juni 2011 (siehe Schreiben unten)

Guten Tag,

der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit im Auftrag der Bundesregierung eine Stellungnahme mit dem Ziel, die Situation und die Herausforderungen für Menschen mit Intersexualität differenziert aufzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund legt der Ethikrat großen Wert darauf, die Sichtweisen von Ärzten, Therapeuten, Sozialwissenschaftlern und Juristen ebenso zu erfassen wie die Perspektiven der Betroffenen und ihrer Eltern, die nun angehört werden sollen.

In diesem Zusammenhang führt der Deutsche Ethikrat eine öffentliche Anhörung mit Dialog zur Situation von Menschen mit Intersexualität durch:

Zeit
Mittwoch, den 8. Juni 2011, 10:00 bis 17:00 Uhr

Ort
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Leibnizsaal
Markgrafenstr. 38
10117 Berlin

Anmeldung
erforderlich bis Sonntag, den 5. Juni 2011, online unter www.ethikrat.org oder telefonisch unter 030/20370-242 bzw. per Fax unter 030/20370-252.

Die Anhörung ist Teil eines mehrstufigen Diskurs-Verfahrens, das im Mai mit einer Befragung der genannten Zielgruppen begonnen hat und nach der Anhörung in einen Online-Diskurs münden wird, um allen, die ein Interesse am Austausch zu diesem Thema haben, die Möglichkeit zu geben, sich daran zu beteiligen. Auf diesem Wege soll ein wechselseitiger Austausch von Betroffenen und Experten in Gang gesetzt werden, um auf diese Weise wichtige Informationen zu gewinnen und eine solide empirische Basis für seine Stellungnahme zu schaffen.

Intersexualität oder Zwischengeschlechtlichkeit beschreibt unterschiedliche Phänomene uneindeutiger Geschlechtszugehörigkeit mit jeweils verschiedenen Ursachen. Nach wie vor werden Betroffene im Kleinkindalter an den Genitalien operiert, weil Mediziner und Eltern die Zwischengeschlechtlichkeit als eine Entwicklungsstörung sehen, die zum Wohle der Betroffenen chirurgisch sowie hormonell behandelt werden sollte. Selbsthilfegruppen intersexueller Menschen wehren sich jedoch zunehmend gegen solche Eingriffe, mit dem Verweis auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und freie Persönlichkeitsentfaltung.

Sie sind herzlich eingeladen, als Zuhörer an der Veranstaltung teilzunehmen. Das detaillierte Programm wird in Kürze unter www.ethikrat.org bekannt gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Vetter
Deutscher Ethikrat
Leiter der Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin

Deutsche Welle Beitrag zu Intergeschlechtlichkeit
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Deutsche Welle: Living with the aftermath of intersex "corrective" surgery


Deutsche WelleHeute wurde der zweite Teil eines Beitrages der Deutschen Welle zu Intergeschlechtlichkeit in Deutschland ausgestrahlt. Es sind u.a. auch Ins A Kromminga, Sprecher_in der IVIM und Ulrike Klöppel zu hören.

Der Beitrag in englischer Sprache ist hier zu finden:

http://www.dw-world.de/dw/episode/0,,15006934,00.html
oder direkt als mp3-download

Ethikrat Umfrage zur Situation intergeschlechtlicher Menschen
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

„Umfrage zur Situation von Menschen mit Intersexualität“ des deutschen Ethikrats

Onlinebefragung vom 2. Mai – 22. Mai 2011. VERLÄNGERT BIS ZUM 19. JUNI 2011!!

Der Fragebogen des Ethikrats beinhaltet einige schwerwiegende Mängel, auf die wir in unserem Schreiben an den Ethikrat hinweisen. Wir sehen die detailierte Abfrage nach medizinischen Diagnosen und Medikation im Bereich 'Fragen zur Behandlung' einmal unter datenschutzrechtlichen Gründen als problematisch an. Ferner ändern diese Detailabfragen nichts an der Tatsache, dass den meisten intergeschlechtlichen Menschen durch die immer noch gängige medizinische Praxis grundlegende Menschenrechte verwehrt wurden und werden. Ausserdem hat der Ethikrat bisher keine befriedigende Begründung für diese Fragen geliefert.

Bitte berücksichtigt beim Ausfüllen des Fragebogens euer Recht auf Privatsphäre und Schutz eurer Daten:

* Fragen müssen nicht beantwortet und können offen gelassen werden.


* Nutzt die Möglichkeit, Kommentare und Kritik an Fragen zu äussern.



Der Fragebogen  ist online hier zu finden: http://ww2.unipark.de/uc/Ethikrat_Intersexualitaet/

Ein PDF zum Ausdruck  liegt hier bereit zum herunterladen.
http://www.intersexualite.de/uploads/pdfdaten/FragenkatalogEthikrat.pdf

Kommentar BverfG Urteil Januar 2011
Kategorie: Kommentar

Kurze Überlegung, welche Relevanz das Bundesverfassungsurteil zu Transgeschlechtlichkeit vom Januar 2011 für intergeschlechtliche Menschen hat:

von Blaine und Ins A Kromminga

Das Bundesverfassungsgericht formuliert in folgender Passage:

„1. Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt mit der engeren persönlichen Lebenssphäre auch den intimen Sexualbereich des Menschen, der die sexuelle Selbstbestimmung und damit auch das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung umfasst (vgl. BVerfGE 115, 1 <14>; 121, 175 <190>).“
Abs. 51 – BVerfG, 1 BvR 3295/07 vom 11.1.2011, Absatz-Nr. (1 - 77), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html

 

In diesem Abschnitt des Urteils wird klar davon ausgegangen, dass jeder Mensch eine "selbst empfundene geschlechtliche Identität" besitzt - und er verweist auf das Grundrecht eines jeden Menschen welches den Schutz seiner Persönlichkeit, einschließlich der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität, garantiert.
Die eigene Identität kann aber niemand ausser der betreffenden Person selbst kennen und, wenn alt genug, formulieren.
Eine Schwachstelle des Urteils ist, weiterhin ein Gutachten von sogenannten Sachverständigen zu fordern, die die geschlechtliche Identität feststellen sollen. Dies ist eine Bevormundung.

Was bedeutet diese Passage für Menschen, die das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht irgendwann in ihrem Leben als nicht (mehr) passend empfinden? Es gibt also ein Recht auf Anerkennung der Tatsache, dass sich die persönliche selbst empfundene geschlechtliche Identität im Laufe des Lebens ändern kann - oder eine Zuweisung bei der Geburt falsch war.
Die Geschlechtszuweisung eines jeden Menschen basiert auf einer reinen Vermutung. Es wird von körperlichen Merkmalen ausgegangen, wie sich ein Mensch „aller Voraussicht nach“ im späteren Leben identifizieren mag. Das ist bestenfalls Spekulation, im Falle von intergeschlechtlichen Menschen reine Willkür.

„Eine geschlechtsumwandelnde Operation stellt eine massive Beeinträchtigung der von Art. 2 Abs. 2 GG geschützten körperlichen Unversehrtheit mit erheblichen gesundheitlichen Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen dar. Nach dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist sie jedoch auch bei einer weitgehend sicheren Diagnose der Transsexualität nicht stets indiziert. Die Dauerhaftigkeit und Irreversibilität des empfundenen Geschlechts bei Transsexuellen lässt sich nicht am Grad der operativen Anpassung ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale messen, sondern vielmehr daran, wie konsequent sie in ihrem empfundenen Geschlecht leben.“
Pressemitteilung zum Bundesferfassungsgerichtsurteil: http://www.transinterqueer.org/index.php/home/presse/11-januar-2011-bundesverfassungsgerichtsurteil.html#pressestelle

 

Es gibt Herms und Trans*Menschen die eine weitaus weniger stark ausgeprägte Affinität zu den anerkannten Geschlechtern haben, als es die Öffentlichkeit wahrnehmen will – es kann häufiger im Leben zu einem Wechsel des Empfindens der Geschlechtszugehörigkeit kommen oder es gibt das Empfinden, keinem der anerkannten Geschlechter anzugehören. Dies hat nicht automatisch mit einem Unbehagen oder gar einer Dysphorie zu tun, wie es gerne in der Psychologie oder Medizin dargestellt und pathologisiert wird. Im Gegenteil gibt es durchaus andere geschlechtliche Identitäten, die sich als genderqueer, trans- oder intergeschlechtlich bezeichnen lassen. Diese Tatsache wird weiterhin ausgeblendet und ist sicher auch nicht sehr willkommen in einer Gesellschaft, die einen Geschlechtsdimorphismus als wichtiges Ordnungsprinzip schützen und wahren will, wie auch die Pressemitteilung zum Bundesferfassungsgerichtsurteil deutlich macht. Diese nicht-akzeptablen Identitäten, und nicht zu vergessen, die nicht-akzeptablen Körperlichkeiten, die dieses Ordnungsprinzip allein durch ihr Dasein in Frage stellen, werden weiterhin durch unser Rechtssystem nicht geschützt. Im Gegenteil werden die "Abweichungen" als krank deklariert und der Medizin übergeben. Nach wie vor sind es die Naturwissenschaftler und medizinischen Forscher, denen die Definitionsmacht obliegt, zu entscheiden, was und wer passend gemacht wird per Chirurgie und Medikation.

„(2) Der Gesetzgeber kann bei der Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen grundsätzlich von dessen äußeren Geschlechtsmerkmalen zum Zeitpunkt der Geburt ausgehen und die personenstandsrechtliche Anerkennung des im Widerspruch dazu stehenden empfundenen Geschlechts eines Menschen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind [unsere Hervorhebung], ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden. Dabei kann er, um beliebige Personenstandswechsel auszuschließen, einen auf objektivierte Kriterien gestützten Nachweis verlangen, dass die selbstempfundene Geschlechtszugehörigkeit, die dem festgestellten Geschlecht zuwiderläuft, tatsächlich von Dauer und ihre Anerkennung für den Betroffenen von existentieller Bedeutung ist.“
Abs. 61 – BVerfG, 1 BvR 3295/07 vom 11.1.2011, Absatz-Nr. (1 - 77), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html

 

Von welchen auf Geschlecht basierenden Rechte und Pflichten sprechen die Richter_innen? Sind die anerkannten Geschlechter nicht gleichberechtigt? Wo, ausser in der Ehe und dem Untertagebau (die Wehpflicht ist ja nun abgeschafft) wird noch nach Geschlecht unterschieden?

Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit dieser Voraussetzung das berechtigte Anliegen, auszuschließen, dass rechtlich dem männlichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder gebären oder rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder zeugen, weil dies dem Geschlechtsverständnis widerspräche und weitreichende Folgen für die Rechtsordnung hätte. Diese Gründe vermögen aber im Rahmen der gebotenen Abwägung die erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigung der Betroffenen nicht zu rechtfertigen, weil dem Recht der Transsexuellen auf sexuelle Selbstbestimmung unter Wahrung ihrer körperlichen Unversehrtheit größeres Gewicht beizumessen ist.
Pressemitteilung zum Bundesferfassungsgerichtsurteil: http://www.transinterqueer.org/index.php/home/presse/11-januar-2011-bundesverfassungsgerichtsurteil.html#pressestelle

 

Mit dieser Argumentation ist auch ab sofort jeder Eingriff und jede normierende Zurichtung an intergeschlechtlichen Menschen nicht mehr verfassungskonform. Zwar widersprechen intergeschlechtliche Menschen allein durch ihr Dasein das gesellschaftliche Geschlechtsverständnis, doch wenn jedem Menschen, auch intergeschlechtlichen, die gleichen Rechte zustehen, kann jede Argumentation der Medizin nicht mehr tragen. Beispiele von Rechtfertigungen der Eingriffe an Inters* von MedizinerInnen wären zu nennen: Diskriminierungen durch eine intolerante Umwelt führen zum Leid des Kindes, wenn es anders ist; phobische Eltern, die ihr Kind aufgrund seiner untypischen Anatomie nicht annehmen können; eine potentielle Fortpflanzungsfähigkeit eines intergeschlechtlichen Menschen wird als Anlass für die Wahl des Geschlechts genommen. Die Fortpflanzungsfähigkeit wird häufig unter schweren medizinischen Eingriffen am Kind hergestellt und muss oft mit bis ins Erwachsenenalter reichende Behandlungen aufrecht erhalten werden - dabei kann bei einem Kind weder die geschlechtliche Identität vorhergesagt werden, noch die sexuelle Orientierung. Hinzu kommt die Tatsache, dass diese Zurichtungen ohne vollständig aufgeklärte Einwilligung des betreffenden Menschen geschehen, da es sich hier um (Klein-)Kinder handelt. Ebenso wird die Praxis der aufgeklärten Einwilligung bei erwachsenen Menschen missachtet, indem unvollständig oder falsch informiert wird. Die Folgeschäden an Leib und Seele führen zu weiteren (daraus resultierend notwendigen) medizinischen Eingriffen.
Es gibt ein Recht auf Fortpflanzung, das jeder Mensch selbstbestimmt nutzen kann, aber es gibt keine Pflicht, fortpflanzungsfähig zu sein!

"Die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen steht unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 GG und ist Bestandteil des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 79, 174 <201 f.>). Wird einem Transsexuellen auferlegt, sich zur Erlangung der personenstandsrechtlichen Anerkennung im empfundenen Geschlecht operativen Eingriffen zu unterziehen, die seine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit herbeiführen, bringt ihn dies in die Zwangssituation, entweder dies abzulehnen, damit aber auf seine rechtliche Anerkennung im empfundenen Geschlecht verzichten zu müssen, was ihn dazu zwingt, dauerhaft im Widerspruch zu seiner rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit zu leben, oder folgenreiche Operationen hinzunehmen, die nicht nur körperliche Veränderungen und Funktionsverluste für ihn mit sich bringen, sondern auch sein menschliches Selbstverständnis berühren, um auf diesem einzig möglichen Weg zu seiner personenstandsrechtlichen Anerkennung im empfundenen Geschlecht zu gelangen. Welche Entscheidung der Betroffene auch trifft, er wird stets in wesentlichen Grundrechten, die seine psychische oder körperliche persönliche Integrität betreffen, beeinträchtigt."
Abs. 69 – BVerfG, 1 BvR 3295/07 vom 11.1.2011, Absatz-Nr. (1 - 77), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html

 

Gesellschaftliche, soziale und kulturelle Probleme wie Diskriminierung, Intoleranz, Ignoranz und Phobien basieren alle auf unserem binären Geschlechterverständnis und lassen sich, nach Ansicht der Medizin, durch die Zurichtung des andersgeschlechtlichen Körpers beheben. Allerdings sind es diese Eingriffe, die zu massiven Verletzungen der individuellen Grundrechte und Menschenrechte der sexuellen oder geschlechtlichen Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit führen. Diese müssen aber, wie das Verfassungsurteil feststellt, ein höheres Gut sein als das Anpassen an eine geschlechtliche Norm. Scheinbar ist es nötig, sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen um als trans- aber auch als intergeschlechtlicher Mensch in den Genuss der Grund- und Menschenrechte zu kommen, die für die anerkannten Geschlechter schon gelten.

Herculine Barbin´s Geburtstag – Inter*Solidaritätstag
Kategorie: Termine

08. November: Herculine Barbin´s Geburtstag


Jedes Jahr gedenkt IVIM dem Internationalen Tag der Solidarität mit Intergeschlechtlichen. Wir laden Sie ein, Ihre Solidarität mit uns zu zeigen. Sie können dies tun, indem Sie Workshops, Konferenzen, Vorträge, Demonstrationen und andere Tätigkeiten organisieren.

Vorschläge für Themen:


  • Herculine Barbins Leben
  • Genitalverstümmelung
  • Die Gewaltförmigkeit des Zweigeschlechtersystems
  • Der implizierte Sexismus innerhalb des Zweigeschlechtersystems

Den internationalen Inter*Solidaritätstag und Herculine Barbins Geburtstag feiern wir heute bei TrIQ

Caster Semenyas Comeback
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Wir von IVIM freuen uns über die erfolgreiche Rückkehr der südafrikanischen Mittelstreckenläuferin und Weltmeisterin Caster Semenya in den internationalen Frauensport.

Gleichzeitig verurteilen wir die erneut aufflammende mediale Hexenjagd bezüglich Semenyas Geschlechtszugehörigkeit.

Anstelle der Würdigung von Semenyas sportlicher Leistung lodern wieder die nicht enden wollenden Spekulationen über ihre Körperlichkeit auf. Semenya selbst hat unseres Wissen nach ihre Weiblichkeit nie in Frage gestellt, die Entscheidung des IAAF untermauert dies.
Ob sie darüber hinaus intergeschlechtlich ist, muss allein ihre Privatangelegenheit bleiben.

Es bleibt zu hoffen, dass auch in der Sportwelt zukünftig eine Auflösung rigider Geschlechtstereotypen stattfindet. Wir meinen es ist höchste Zeit dafür!

XX0XY ungelöst von Ulrike Klöppel erschienen
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

XX0XY ungeloest Ulrike Klöppel

Wir freuen uns über das Erscheinen von Ulrike Klöppel's Buch XX0XY ungelöst - Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin. Eine historische Studie zur Intersexualität  (transcript Verlag).

Februar 2010, 698 S., kart., zahlr. Abb., 39,80 €
ISBN 978-3-8376-1343-8

"Gender" - zentraler Begriff der Geschlechterforschung - wurde als psychologisches Konzept im Kontext der medizinischen Normierung intersexueller Menschen in den 1950er Jahren geprägt. Seine Wurzeln reichen jedoch weit in die Geschichte des ärztlichen Umgangs mit Hermaphroditen zurück - und verweisen auf langfristige Wandlungen der Kategorie Geschlecht.
Ulrike Klöppel untersucht diese Zusammenhänge anhand der - bislang noch kaum untersuchten - medizinischen Literatur des deutschsprachigen Raums vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart.

Ulrike Klöppel (Dr. rer. pol.) arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geschichte der Medizin der Charité in Berlin. Sie forscht im Bereich der Gender und Queer Studies sowie Psychiatrie- und Arzneimittelgeschichte.
www.charite.de/medizingeschichte/mitarbeiter/kloeppel.htm

Ebenfalls ist Ulrike Klöppel bei IVIM / OII-Germany als wissenschaftlicher Beirat aktiv. (mehr...)


Leseprobe (PDF-Datei)

GID Spezial Nr.9 erschienen
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Die neueste Ausgabe des Gen-ethischen Informationsdienstes (GID) ist erschienen.

Unter anderem mit Beiträgen vom OII-Gründer Curtis Hinkle,  der deutschen Sektion OII (IVIM) und von Ulrike Klöppel.

 Wir bedanken uns bei der gesamten GID Redaktion!

In diesem GID Spezial geht es um Formen der Medikalisierung, Biologisierung und Genetifizierung von Geschlecht und Sexualität. Sich gründlich und kritisch mit biologischen und genetischen For­schun­gen auseinanderzusetzen, ist überfällig, denn unter der Ober­fläche des Laissez-faire in punkto Geschlecht und Sexualität verbergen sich alte und neue medizinische Praktiken der Normierung.

 

Inhaltsverzeichnis:

 

Aus dem Bio-Baukasten: SeXY Gene
Einführung
GID-Redaktion

Zwitter, Zweifel, Zwei-Geschlechter-Norm
Überblick
Ulrike Klöppel

Angeboren oder entwickelt?
Zur Biologie der Geschlechtsentwicklung
Heinz-Jürgen Voß

Intergeschlechtlichkeit ist kein medizinisches Problem
Zur Pathologisierung von Intergeschlechtlichkeit
Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM)

Sexistische Genetik und ambivalente Medizin
Fragwürdige DSD-Nomenklatur
Curtis E. Hinkle

Vielfalt zulassen? Wir sind dafür!
Stellungnahme des Vereins Intersexuelle Menschen e.V.
Dokumentation

Homogen -
Traditionen und Spekulationen über die genetische Bedingtheit der Homosexualität

Rainer Herrn

Natürlich Anders?
Zur aktuellen Debatte über genetische Faktoren der Homosexualität
Mike Laufenberg

Genetische Grundlagen als gutes Argument?
Warum die Endeckung des Homo-Gens nicht mehr Akzeptanz bedeutet
Renate H. Rampf

GID Spezial Nr. 9, Beilage zu GID Nr. 197, Dezember 2009, 25. Jahrgang, ISSN 0935-2481, Redaktion: Ulrike Klöppel, Uta Wagenmann, Susanne Schultz, Alexander v. Schwerin, Theresia Scheierling (ViSdP)
Preis: 6,50 €
Zu beziehen unter: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/spezial/9

 

Jenseits der zwei Geschlechter?
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Am 27.Mai 2009 lud die Bundestagsfraktion der Grünen/Bündnis 90 zum Fachgespräch "Wie kann die Situation intersexueller Menschen verbessert werden?" ein. Diesbezüglich haben wir zusammen mit dem Zwitter-AK des Berliner Vereins TransInterQueer e.V. (TrIQ) ein Informationsblatt entworfen, welches wir auf der Veranstaltung verteilt haben.

Einen längeren Kommentar zu der Veranstaltung werden wir an dieser Stelle noch nachreichen.

Das Faltblatt kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Jenseits der zwei Geschlechter? Verbesserung der Situation von intergeschlechtlichen Menschen durch medizinische Bevormundung?

Stellungnahme von IVIM und dem Zwitter-AK des TransInterQueer e.V. zum Fachgespräch am 27.05.2009 "Wie kann die Situation intersexueller Menschen verbessert werden?"

"Die Behandlungspraxis der Geschlechtsnormierung intersexueller Menschen wirft ethische Fragen auf", so die Einladung zum heutigen Fachgespräch der Grünen/Bündnis 90-Bundestagsfraktion. Die irreversiblen Entscheidungen von Ärzt_innen und Eltern, die oft die chirurgische Geschlechtsnormierung von Säuglingen und Kindern bedeuten, sollen "auf den Prüfstand" gestellt werden. Wege zu einem "Leben in Selbstbestimmung und Würde" für intersexuelle Menschen sollen gefunden werden. Mit der Auswahl der Referent_innen aus Medizin und Psychologie liegt der Schwerpunkt jedoch nicht auf der gesellschaftlichen und politisch-rechtlichen Situation, nicht auf der kritischen Reflexion der herrschenden medizinisch-psychologischen Definitionsmacht und Praxis, sondern auf der Pathologisierung und Bevormundung intergeschlechtlicher Menschen.

Intergeschlechtlichkeit ist kein medizinisches Problem, sondern ein gesellschaftlich-politisches Thema. Nicht die intergeschlechtlichen Menschen und ihre Körper sind das Problem, sondern die medizinisch-psychologische Praxis, bestimmte Menschen als geschlechtlich "fehlgebildet" darzustellen und unter dem Begriff "Störungen der Geschlechtsentwicklung", kurz "DSD", zusammen zu fassen. Die Absicht ist es, sowohl Körper als auch Identitäten chirurgisch, medikamentös und psychologisch im Sinne der Zwei-Geschlechter-Norm zu "vereindeutigen". Die neue Terminologie DSD zielt darauf, immer mehr Intersexvariationen auf genetischer Ebene nachzuweisen, um dafür einen Behandlungsbedarf zu rechtfertigen. So kann im Rahmen einer humangenetischen Beratung für werdende Eltern auch eine Empfehlung zum Schwangerschaftsabbruch, einer pränatalen Behandlung oder der Rat zum Verzicht auf eine Schwangerschaft gegeben werden.

Schon in den 90ern wies die Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie (AGGPG) auf die Menschenrechtsverletzungen der medizinischen Praxis hin, und auf den Zusammenhang von gesellschaftlichen Normvorstellungen und der Sicht auf Intergeschlechtlichkeit als behandelbare und beforschbare "Störung". Seit Jahren fordern Inter-Menschen und -Organisationen, das Problem als ein gesellschaftliches zu begreifen und Intergeschlechtlichkeit zu entpathologisieren.

Bei dieser Fachtagung wird erneut den sogenannten Expert_innen aus Medizin und Psychologie zuviel Gewicht eingeräumt, was deren Definitionshoheit reproduziert. Das bedeutet einen gravierenden Rückschritt.

Wege jenseits der Zwei-Geschlechter-Ordnung zu mehr Selbstbestimmung und Würde sind nur zu beschreiten mit der Befreiung und Emanzipation intergeschlechtlicher Menschen aus der medizinischen Bevormundung und mit einer ethischen Aufarbeitung, die auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung hinweist.

Intergeschlechtlichkeit muss entpathologisiert und die derzeitige Definitionsmacht der Medizin muss auf tatsächliche medizinische Probleme eingegrenzt werden. Intergeschlechtliche Menschen müssen als Expert_innen in eigener Sache gestärkt werden.

Ebenfalls angehängt waren unsere Forderungen

Ergänzender Kommentar zu der Begründung der Fraktionen der Bundesregierung zur Ablehnung der Unterstützung der Yogyakarta-Prinzipien
Kategorie: Kommentar

von Ins A Kromminga

 

In ihrer Ablehnung des Antrages erläuterte die Fraktion der CDU/CSU,

"dies habe nichts damit zu tun, dass man die Yogyakarta-Prinzipien nicht für gute Richtlinien und eine unterstützenswerte Initiative halte, sondern es habe etwas damit zu tun, dass es aus ihrer Sicht wenig bringe, Dinge, die man ohnehin tue, ständig zu bekräftigen.[...]"

Was bitteschön hat die Fraktion der CDU/CSU bisher für eine Entpatologisierung von und gegen die Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen getan? Im Gegenteil wurden die Kleinen Anfragen zur Lage intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland wiederholt abgeschmettert, indem eine gesellschaftspolitische Verantwortung zurückgewiesen und die Problematik als medizinisch-psychologisches Spezialproblem gewertet und so keinerlei politischer Handlungsbedarf gesehen wurde.

Die Begründung der Ablehnung des Antrages der Fraktion der SPD zeigt eine erschreckende Interessenlosigkeit und Regierungsmüdigkeit:

"[die SPD] stünde den Forderungen dieses Antrages sehr positiv gegenüber, daher könne man die Einschätzung der Fraktion der CDU/CSU nur bedingt teilen. Diese Dinge noch einmal in einem gesonderten Antrag zu manifestieren und damit zu festigen und zu stärken sei hilfreich. Da man sich jedoch in der Koalition mit der CDU/CSU befände, werde der  Fraktion der SPD nichts anderes übrig bleiben, als die Anträge abzulehnen."

Bisher haben nur die Regierungen der skandinavischen Länder, der Schweiz und der Tschechischen Republik nachdrücklich erklärt, sich für die weltweite Anerkennung und Beachtung der Yogyakarta-Prinzipien einzusetzen.
Leider ist es nicht wirklich überraschend, dass Deutschland in diesem Punkt und unter dem Aspekt der deutschen Geschichte im Umgang mit intergeschlechtlichen Menschen ein solch schwaches Ergebnis zeigt.

Quellen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611981.pdf

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/23725374_kw10_menschenrechte_sp/

Bundesregierung lehnt die Umsetzung der Yogyakartaprinzipien ab
Kategorie: Pressemitteilung

Am 18.06.2008 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter anderem mit den Abgeordneten Volker Beck (Köln) und Jürgen Trittin den Antrag [Drucksache 16/9603]  an die Bundesregierung, die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen weltweit sicherzustellen und die Yogyakarta-Prinzipien zu unterstützen. In der Begründung des Antrages hieß es:

"Die Bundesregierung stellt in der Bundestagsdrucksache 16/7658 fest, sie setze  sich 'gemeinsam mit den EU-Partnern bereits seit Jahren in regionalen und internationalen Menschenrechtsgremien gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität  ein.  Hierzu gehören u. a.  die in Buchstabe c der ,weiteren Empfehlungen der Yogyakarta-Prinzipien‘ enthaltene Aufnahme der Beobachtung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in das Mandat der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen sowie die in der  ,Zusätzlichen Empfehlung Buchstabe d‘  enthaltene Akkreditierung von entsprechenden nichtstaatlichen Organisationen für die die Bundesregierung sich in den Vereinten Nationen über  Jahre engagiert  – und durchaus erfolgreich – eingesetzt hat'.  Dieses Engagement ist zu begrüßen und die Bundesregierung nachdrücklich in ihrer  Bemühung zu unterstützen.  Die Bundesregierung sieht  die  Yogyakarta-Prinzipien als  wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft  (Bundestagsdrucksache  16/7658).  Diese  Sichtweise  reicht jedoch nicht aus, um die Yogyakarta-Prinzipien weltweit umzusetzen. Vielmehr muss sich die Bundesrepublik Deutschland die Prinzipien zu eigen machen – wie dies  bereits durch anderen Staaten geschehen ist  – und für  ihre  weltweite Beachtung Sorge tragen."

Der deutsche Bundestag traf sich am 5. März 2009 und folgte der Beschlussempfehlung Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, nämlich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9603 abzulehnen. [Plenarprotokoll pdf]

Mit der Ablehnung, die Yogyakartaprinzipien in Deutschland umzusetzen und sich zu eigen zu machen, duldet die derzeitige Bundesregierung weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen auch im eigenen Land, und nicht nur an intergeschlechtlichen Menschen. Die nun auf europäischer Ebene [€-DSD] agierende Medizinforschung reduziert weiterhin intergeschlechtliche Menschen zu Forschungsobjekten und zu pathologischen Abweichungen der Geschlechternorm. Intergeschlechtlichen Menschen wird weiterhin das Recht auf die körperliche Unversehrtheit verwehrt indem eine medizinische Indikation konstruiert wird, die schwere Körperverletzungen erlaubt, zum Zwecke der Herstellung von Normkörpern und Identitäten. Da die Eingriffe oft schon im Kleinkindalter geschehen, ist eine umfassend informierte Einwilligung des Individuums ausgeschlossen und somit auch die Freiheit der Entwicklung einer eigenen geschlechtlichen Identität.
Wir von IVIM sind sehr enttäuscht und hoffen darauf, dass die zukünftige Bundesregierung den Mut hat, die besondere Problematik intergeschlechtlicher Menschen endlich zur Kenntnis zu nehmen und sich für die Menschenrechte aller Menschen einzusetzen, ungeachtet der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des Geschlechts!

  Weiteres zu den Yogyakartaprinzipien

Kommentar zur Ablehnung

Internationaler Solidaritätstag mit intergeschlechtlichen Menschen
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

08. November: Herculine Barbin´s Geburtstag


Jedes Jahr gedenkt IVIM dem Internationalen Tag der Solidarität mit Intergeschlechtlichen. Wir laden Sie ein, Ihre Solidarität mit uns zu zeigen. Sie können dies tun, indem Sie Workshops, Konferenzen, Vorträge, Demonstrationen und andere Tätigkeiten organisieren.

Vorschläge für Themen:


  • Herculine Barbins Leben
  • Genitalverstümmelung
  • Die Gewaltförmigkeit des Zweigeschlechtersystems
  • Der implizierte Sexismus innerhalb des Zweigeschlechtersystems
Petition und Solitarität
Kategorie: Aktionen

Bitte unterstützen Sie die folgenden Basisprinzipien der Organisation Intersex International und zeigen Sie ihre Solidarität mit der Intersex-Community indem Sie unsere Petition unterzeichnen:
  • Intergeschlechtlichkeit is keine Krankheit: mit Intergeschlechtlichkeit werden jene Individuen bezeichnet, die geschlechtlich zwischen dem geboren wurden, was in unserer Gesellschaft als "normaler" Mann und "normale" Frau verstanden wird.
  • Entgegen dem was oft so behauptet wird sind die verschiedenen Grade der Intergeschlechtlichkeit an sich keine Krankheit oder eine Fehlbildung. Sie sind lediglich Variationen des menschlichen Körpers, ähnlich wie die der Nasenlänge oder der Augenfarbe etc..
  • Wir lehnen medizinische Kategorien für die verschiedenen Erscheinungsweisen der Intergeschlechtlichkeit ab, die tatsächlich nur vielgestaltige Bezugspunkte eines natürlichen Kontinuums anatomischer und genetischer Variationen sind
  • Wir legen den Schwerpunkt auf die ganze Person von Kleinkind- bis Erwachsenenalter und nicht auf die Genitalien des Individuums. Wir sind Menschen, nicht Genitalien. Als Menschen haben wir das Recht auf unsere eigenen Genitalien und unserer eigenen Identität ohne Einmischung, erzwungener Behandlungen oder Zwänge rechtlicher und/oder medizinischer Authoritäten.
  • Die grundlegenden Probleme denen intergeschlechtliche Menschen gegenüberstehen sind soziokultureller Natur, nicht etwa medizinisch. Sie resultieren aus dogmatischen Fundamentalismen, die der gegenwärtigen Bipolarität der Geschlechterkonstruktion innewohnen. Einige intergeschlechtliche Individuen werden aufgrund dieser totalitären und sexistischen Unterdrückung als Kinder genital verstümmelt. Aus diesem Grund verurteilen wir jegliche Form von Sexismus der in unserer Gesellschaft vorherrscht, und der prinzipiell gegen Frauen, Intergeschlechtliche und anderen Gemeinschaften, die Geschlechternormen infrage stellen, gerichtet ist.
  • Das Vorantreiben der Sichtbarkeit und Anerkennung unserer Existenz als ein normaler und natürlicher Teil des Menschseins wird nicht nur intergeschlechtlichen Menschen nützen sondern allen die durch den herrschenden Sexismus in unserer Gesellschaft unterdrückt werden.

Hier geht es zur Petition:

Aufruf auf der OII Seite: http://www.intersexualite.org/OII_petition.html

Please circulate widely - Sign OII's petition
Por favor leer y distribuir - Firme la petición de la OII
Diffusez largement - Signez la pétition de l'OII
Por favor, lê este texto e assina a nossa petição

OII-Deutschland online!
Kategorie: Aus aktuellem Anlass

Wir sind stolz und freuen uns, Euch und Ihnen die deutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International) zu präsentieren!

Noch befindet sich die Website im Aufbau, es sind aber noch folgende Bereiche geplant:

  • Ein Bereich mit Artikeln von IVIM-Mitgliedern in deutscher Sprache
  • Ein Bereich für die Vernetzung und Informationen von Aussen, die uns wichtig erscheinen
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